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Kommentierte Nachricht WP Praxis 2/2024 S. 57

IDW | Prüfung der Berichterstattung über das IKS und RMS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Nach § 289 Abs. 4 HGB müssen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. des § 264d HGB im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschreiben. Im Jahr 2022 wurde in den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) die Empfehlung A.5 aufgenommen, wonach über die gesetzlich geforderten Beschreibung der genannten Systeme hinaus auch zu ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit Stellung genommen werden soll.

Kürzlich hat das IDW dazu das Positionspapier „Compliance-Kultur in deutschen Unternehmen verbessern – zur Empfehlung A.5 DCGK 2022“ veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie Vorstand und Aufsichtsrat mit der Empfehlung A.5 des DCGK 2022 umgehen und wie Wirtschaftsprüfer diese Unternehmensorgane dabe...