Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 8

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung

Teil 2: Nutzung des Werkstudentenprivilegs – beim Job neben dem Studium gibt es viele Optionen

Gerald Eilts

Das Ausüben einer geringfügig entlohnten (Dauer-)Beschäftigung ist nicht auf bestimmte Personenkreise beschränkt, kann also auch von Studenten wahrgenommen werden. Damit unterscheidet sich die geringfügig entlohnte Beschäftigung von der kurzfristigen Beschäftigung; diese kommt – jedenfalls dann, wenn sie sozialversicherungsfrei sein/bleiben soll – nur für bestimmte Personenkreise in Frage. Besonders beliebt als Vertretung oder als vorübergehende Aufstockung des Personals sind jedoch die sog. Werkstudenten. Für diese muss der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Unabhängig davon, welche Variante nun im Einzelfall bevorzugt wird: Das gewünschte Ergebnis kommt nur dann zustande (und hält einer späteren Betriebsprüfung stand), wenn die Entgeltabrechner akribisch darauf achten, dass die Vorgaben der Sozialversicherungsträger beachtet werden.

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird ein Student – auch unbefristet – im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, d. h. zu einem Entgelt von (in 2024) max. 538 € beschäftigt, so gelten hierfür die üblichen Regelungen wie für jede andere geringfügig entl...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen