BFH  - I R 5/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Betriebsstätte; Entnahme; Rückwirkungsverbot; Stille Reserven; Verfassungswidrigkeit

Rechtsfrage

1. Ermöglichen die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG und des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (hier: Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte), und ist die rückwirkende Anwendung auf Vorgänge vor dem (§ 52 Abs. 8b Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) verfassungsgemäß?

2. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des I. Senats vom - I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.

3. Nach dem wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 5/24 (I R 99/15) fortgesetzt.

Gesetze: EStG § 4 Abs 1 S 3, EStG § 4 Abs 1 S 4, EStG § 52 Abs 8b

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
NAAAJ-57274