Anrechnungsverfahren; Halbeinkünfteverfahren; Rückwirkung; Umgliederung; Verwendbares Eigenkapital
Rechtsfrage
1. Sind die Umgliederungsvorschriften zum Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungsgemäß?
2. Ist § 36 Abs. 4 KStG in § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010 verfassungskonform auszulegen, um bei Anwendung der gesetzlichen Neuregelung einen - verfassungswidrigen - umgliederungsbedingten Verlust an Körperschaftsteuerminderungspotential zu vermeiden?
3. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom - I R 7/15 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1424/15 und 2 BvL 29/14 ausgesetzt.
4. Nach den Beschlüssen des und vom - 2 BvL 29/14 wird der Rechtsstreit unter dem neuen Az. I R 22/23 (I R 7/15) fortgeführt.
5. Das Verfahren I R 22/23 (I R 7/15) wurde durch Beschluss vom bis zur Wirksamkeit der vom BVerfG geforderten rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung von § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 13f KStG i.d.F. des JStG 2010 sowie § 36 Abs. 4 KStG i.d.F. von § 34 Abs. 11 KStG i.d.F. des Gesetzes vom --längstens bis zum -- erneut ausgesetzt.
6. Nach Ablauf der Verfahrensaussetzung zum wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 3/24 (I R 22/23, I R 7/15) fortgesetzt.
Gesetze: KStG § 36 Abs 4, KStG § 37, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-57272