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Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Lieferung von landwirtschaftlichen Geräten im Rahmen einer Realteilung unter die Durchschnittssatzbesteuerung fällt.
I. Leitsätze (amtlich)
Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen.
Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung (Aufgabe des Senatsurteils vom – V R 87/93, BFHE 176 S. 477, BStBl 1995 II S. 218 und wie Abschnitt 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE).
Entgegen Abschnitt 24.2 Abs. 6 Satz 3 UStAE führt es nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung, die Lieferung von Gegenständen, die nicht § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt, als dieser Vorschrift unterliegend zu behandeln.
II. Sachverhalt
Eine GbR betrieb Ackerbau auf gepachteten Flächen und unterlag hiermit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Gesellschafter waren die Einzelpersonen K und H. Im Streitjahr 2010 wurde die Auflösung der GbR mit Ablauf des vereinbart, wobei die Wirtschaftsgüter im Wege der Realteilung auf die Gesellschafter übergehen sollten. H erhielt – n...