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BFH 12.10.2023 III R 38/21, StuB 2/2024 S. 73

Einkommensteuer | Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

(1) Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. (2) An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient (Bezug: § 66 Abs. 3 EStG 2017; § 67 Satz 1, § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG 2019; § 87a Abs. 3 Satz 1 und 2, § 218 Abs. 1 Satz 2 AO).

Praxishinweise

(1) Für die Frage, ob ein wirksamer Kindergeldantrag vorliegt und wann er eingegangen ist, ist bei Antragseingang bis einschließlich § 67 Satz 1 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen vom (BGBl 2020 I S. 2668) maßgeblich. Hiernach war der An...