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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 14-17 | Mindestbesteuerung: Nur ca. 500 bis 600 Unternehmen sind von dem neuen Gesetz betroffen

Von der Mindeststeuer sind nur große Unternehmensgruppen betroffen, die einen Umsatz von mehr als 750 Mio. € in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre erzielten. Erfasst werden sowohl international als auch national tätige Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit ist allerdings eine fünfjährige Steuerbefreiung vorgesehen. Wir machen Sie mit den neuen Regeln vertraut.

Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten befassen wir uns in den nächsten Minuten mit zwei neuen Gesetzen: dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz.

Zur Mindestbesteuerung ist vorab der Hinweis wichtig: Diese gilt nur für international tätige Unternehmen und große inländische Gruppen, die einen Umsatz oberhalb von 750 Mio. € erwirtschaften, in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. In Deutschland sind Schätzungen zufolge nur 500 bis 600 Unternehmen von dem Gesetz betroffen.

Da kann man sich ja durchaus die Frage stellen, wie viele Hörerinnen und Hörer in der Praxis tatsächlich die neuen Regeln anwenden müssen. – Wir wollen daher jetzt nicht den Fehler...