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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 25-26 | Schenkungsteuer: Steuerfreie Wertverschiebungen dank Gesetzeslücke bei disquotaler Einlage in KGaA

Die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt nach einem aktuellen, steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Hamburg keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang gem. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG dar. Der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift zwar die Besteuerungslücken in Fällen disquotaler Einlagen schließen wollen. Im Gesetz sei aber eine – vom Kläger genutzte – Lücke verblieben. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen. – Eine Pressemitteilung des FG Hamburg mit dieser Überschrift hat natürlich unser Interesse geweckt. Das Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die disquotale Einlage eines Kommanditaktionärs als Schenkung i. S. des § 7 Abs. 8 ErbStG gilt. Die Richter aus der Hansestadt sahen im Ergebnis in der Einlage keine Schenkung des Kommanditaktionärs an den persönlich haftenden Gesellschafter.

Nach der genannten Vorschrift gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person durch die Leistung einer ander...