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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 24 | Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei vorzeitiger Ablösung einer Pensionszusage

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Das FG Münster hat dies in erster Instanz verneint, weil die Kapitalabfindung im Streitfall aufgrund einer Krise der GmbH mit dem Ziel der Sanierung der Gesellschaft (und damit aus betrieblichen Gründen) vereinbart worden war.

Auch zur Körperschaftsteuer haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt.

Der VIII. Senat des BFH muss klären: Führt die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung?

Das FG Münster hat dies in erster Instanz verneint. Im Streitfall war die Kapitalabfindung nämlich betrieblich veranlasst. Sie war aufgrund einer Krise der GmbH mit dem Ziel der Sanierung der Gesellschaft vereinbart worden. Und damit nicht aus Gründen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind.