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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 23 | Meistervorbereitungskurs: BFH muss klären, was „außerhalb eines Dienstverhältnisses“ bedeutet

Eine Bildungsstätte wird nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen „außerhalb des Dienstverhältnisses” i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG aufgesucht, wenn der Besuch nicht auf einer Weisung des Arbeitsgebers als Ausfluss dessen Direktionsrechts beruht und der Arbeitgeber sich auch ansonsten nicht wesentlich organisatorisch oder finanziell an der Bildungsmaßnahme beteiligt. Bislang gibt es hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Das wird sich nun bald ändern.

Beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs ist ein Verfahren anhängig, bei dem es um die spannende Frage geht: Wann wird eine Bildungseinrichtung außerhalb eines Dienstverhältnisses aufgesucht – i. S. von § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG?

Nach dieser Vorschrift gilt eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.

Was es bedeutet, wenn diese Regelung zur Anwendung kommt, müssen wir Ihnen nicht groß erklären: Die Fahrten zur Bildungseinrichtung können dann nur mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden – und eben nicht mit den tatsächlichen Fahrtkosten, die regelmäßig höher sind. Zudem ist der Abzu...