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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 18-21 | Zukunftsfinanzierungsgesetz: Verbesserte steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erheblich verbessert worden. Zuwendungen in Gestalt bestimmter Formen der Beteiligung am Arbeitgeberunternehmen sind ab 2024 gem. § 3 Nr. 39 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € steuerfrei. Zudem ist der bislang schon vorgesehene Aufschub der Besteuerung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers i. S. des § 19a EStG ausgeweitet worden.

Als Nächstes steht nun das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf unserem Themenplan. Besonders interessieren uns dabei natürlich die steuerlichen Neuerungen, allen voran die verbesserte Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. – Und dazu kommen wir gleich. Vorab ein kurzer Überblick: Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem – wie es in voller Schönheit heißt: – „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“?

Ziel des Maßnahmenpakts mit über 30 Artikeln ist es insbesondere, Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie KMU – also kleinen und mittleren Unternehmen – den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital zu erleichtern. Zudem werden Investitionen in Erneuerbare Energien...