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NWB Nr. 3 vom

Keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen

Niels Doege und Christian Hahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 160Der BFH hat mit am veröffentlichtem Urteil I R 42/19 ( NWB MAAAJ-50112) zur Frage der Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos bei Familien- und Verbrauchsstiftungen, entgegen der wohl herrschenden Meinung in der Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, für Klarheit gesorgt. Für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts fehle es an einer Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Soweit erkennbar, hält er die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei Destinatären in vergleichbaren Sachverhalten für anwendbar. Die Voraussetzungen seien sodann im Rahmen des Veranlagungsverfahrens der Destinatäre zu klären.

Lösungsansatz

[i]Hilfreich für bereits bestehende StiftungenAuf den ersten Blick ist die Entscheidung des BFH nicht zufriedenstellend, da die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts verneint wird. Allerdings hat der BFH bei näherem Betrachten faktisch vielen Stiftungen geholfen. Denn das Einlagekonto müsste im Jahr der Zuführung gesondert festgestellt werden. Dies dürften die wenigsten Stiftungen beantragt haben, ...