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BFH Urteil v. - I R 88/92 BStBl 1994 II S. 164

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2BGB §§ 94 Abs. 2, 95 Abs. 1 und 2EStG § 6 Abs. 1

Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen des Mieters (wirtschaftliches Eigentum)

Leitsatz

1. Mietereinbauten können im Betriebsvermögen des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind (Anschluß an , BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345).

2. Gebäudebestandteile sind selbständige Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 1 EStG, wenn sie in einem vom Gebäude verschiedenen Funktionszusammenhang oder im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen.

3. Hat ein Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Restwerts der Einbauten, so ist er grundsätzlich wirtschaftlicher Eigentümer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 164
WAAAA-94730

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