Alles Gute!
Liebe Leserinnen und Leser,
wir starten in ein neues Jahr. Im Namen der gesamten Redaktion wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr. Auf dass sich Ihre Wünsche erfüllen mögen. Wenn ein neues Jahr beginnt, dann ist das auch der Start in etwas aufregendes Neues. Was werden uns die kommenden zwölf Monate bringen? Wir werden alles Wichtige im Bereich der Entgeltabrechnung für Sie im Blick behalten und in den folgenden Ausgaben aufarbeiten.
Am wurde die neue Geringfügigkeits-Richtlinie veröffentlicht. Neben der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der gleichzeitigen Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum auf 538 € enthält die Richtlinie auch Hinweise zum Auslaufen der besonderen Bestandsschutzregelungen für die Zeit vom bis für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 520 € im Monat. Generell wird in der neuen Richtlinie auf die Angabe von Werten zur Geringfügigkeitsgrenze verzichtet. Dafür wird auf eine tabellarische Übersicht in der Anlage verwiesen, in der die Jahreswerte zur Geringfügigkeitsgrenze enthalten sind.
Unser langjähriger Autor Gerald Eilts hat daher auch für Sie das Thema der geringfügigen Beschäftigungen in einer neuen Reihe dargestellt. Er beginnt mit den Änderungen zum . Gabriele Welker stellt die Regelungen ab dem Verlangungszeitraum 2023 zum Arbeitszimmer und Home-Office vor und hat auch das in den Blick genommen. Dr. Henning-Alexander Seel stellt das Thema Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankten und die daraus resultierenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers vor.
Es erwartet Sie gleich zum Beginn des Jahres eine spannende Ausgabe. Viel Freude beim Lesen.
Ihr
Markus Stier
Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 1/2024 Seite 1
NWB FAAAJ-56484