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NWB 2/2024 S. 89

Subvention | Neue Förderrichtlinie BEG-EM veröffentlicht

Am ist die vom BMWK am veröffentlichte Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) in Kraft getreten (BAnz AT v.  B 1), die die bisherige BEG-EM v. (BAnz AT v.  B 1) ersetzt. Die neue BEG-EM betrifft die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unter Geltung des am in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG, BGBl 2023 I Nr. 280). Die neue Förderrichtlinie endet mit Ablauf des .