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Anfechtung | Gläubigerbenachteiligung durch Herstellung einer Aufrechnungslage
Führt eine vom Besteller ausgesprochene Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund dazu, dass sich die Forderung des Schuldners auf Werklohn und eine Gegenforderung auf Schadensersatz wegen Fertigstellungsmehrkosten aus einem anderen Vertragsverhältnis aufrechenbar gegenüberstehen, ist die Herstellung der Aufrechnungslage gläubigerbenachteiligend.
Nachdem die Bestellerin von Metallbauarbeiten von dem Insolvenzantrag der Schuldnerin Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie mit Schreiben v. u. a. zwei Verträge gem. § 8 Abs. 2 VOB/B außerordentlich fristlos und nahm einige Tage später die bereits erbrachten Arbeiten ab. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin hat daraufhin die Bestellerin auf Zahlung restlichen Werklohns für Arbeiten der Schuldnerin in An...