Zur Anerkennung einer Pensionszusage unter nahen Angehörigen
Leitsatz
Erteilt eine "Arbeitgeber-Mutter" ihrem "Arbeitnehmer-Sohn" eine Pensions- und Versorgungszusage, so ist eine Rückstellung nur zulässig, wenn die "Arbeitgeber-Mutter" mit ihrer Inanspruchnahme rechnen muß. Das ist nicht der Fall, wenn der Sohn als Erbe eingesetzt ist und wegen des großen Altersunterschiedes und des fortgeschrittenen Alters der Mutter eine Inanspruchnahme weder für die Altersversorgung noch für die Versorgung bei Invalidität noch für die der Hinterbliebenen wahrscheinlich ist (Fortführung des , BFHE 141, 272, BStBl II 1984, 661).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 111 NAAAA-94707
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