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NWB Nr. 2 vom Seite 76

Gemeinnützige Kooperationen – Erste Rechtsprechung und Umsetzungsgestaltungen in der Praxis

Andreas Seeger und Anna Imberg

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 90Die Umsetzung der mit dem JStG 2020 neu geschaffenen Kooperationsregelung für gemeinnützige Körperschaften wird seither kritisch diskutiert (m. w. N. Seeger/Kurz/Grummann/Roller/Imberg, Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, Herne, 2. Aufl. 2022). Im Fokus der Diskussion stehen insbesondere die formellen Anforderungen des § 57 Abs. 3 AO. Die Ausgestaltung der Satzungen der kooperierenden Körperschaften führt in der Praxis regelmäßig zu Kontroversen mit der Finanzverwaltung. Nun erging mit dem (NWB NAAAJ-52702) die erste Rechtsprechung diesbezüglich. Das Finanzgericht sah keine Notwendigkeit für die spiegelbildliche Anpassung der Satzungen aller Kooperationspartner und entschied somit für eine praxistaugliche Anwendung des § 57 Abs. 3 AO. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: V R 22/23).

Die Entscheidung des FG Hamburg und die Umsetzung von § 57 Abs. 3 AO in der Praxis

[i]FG Hamburg, Urteil v. 26.9.2023 - 5 K 11/23, NWB NAAAJ-52702 Das FG Hamburg entschied zugunsten des Steuerpflichtigen, dass ein „doppeltes Satzungserfordernis“ für die Anwendung des § 57 Abs. 3 AO nicht erforderlich ist. Denn dies sei weder aus dem Wortlaut de...