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Steuerrechtliche Bewertung von Forderungen in fremder Währung
Fallbeispiel
Die GmbH hat am an die spanische Tochtergesellschaft (mit Sitz in Madrid) eines amerikanischen Konzerns umsatzsteuerfrei Waren geliefert. Die Rechnung lautet auf 50.000 $ (Umrechnungskurs: 1 € = 1 $). Der Rechnungsbetrag wurde Mitte Januar 2024 durch Banküberweisung beglichen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Umrechnungskurs 1 € = 1,02 $.
Einführung
Die handelsrechtliche Bewertung von Forderungen in Fremdwährung und der Ausweis entsprechender Währungsdifferenzen waren bereits Thema in dieser Rubrik in STFAN 11/2023 S. 25 (KIEHL BAAAJ-51413).
Für die Steuerbilanz ist nun zu prüfen, ob die Fremdwährungsforderung zum Bilanzstichtag ebenfalls mit dem Umrechnungskurs zum ausgewiesen werden muss.
Lösung Fallbeispiel
Steuerliche Buchung am :
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SKR
03/04 |
Kontobezeichnung | Soll
in € | Haben
in € |
1400/1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50.000 | |
8125/4125 | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
§ 4 Nr. 1b UStG | 50.000 |
Steuerliche Buchung am :
Die Bewertung des Umlaufvermögens, zu dem Fremdwährungsforderungen gehören, ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Zunächst muss ermittelt werden, ob Satz 1 oder Satz 2 dieser Vorschrift zutrifft. Satz 2 ist dann relevant, wenn die Wie...