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Kindergeld | Berechtigung trotz möglichen Verstoßes gegen das MiLoG (FG)
Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende
Vorschriften (hier: Mindestlohngesetz - MiLoG) kann nicht zur Versagung von
Kindergeld für einen freizügigkeitsberechtigten EU-Staatsangehörigen in
Deutschland führen. Auch eigene strafrechtliche Verurteilungen des
Arbeitnehmers allein würden nicht dazu führen, dass die
Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt werden kann (,
rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Kläger ist südosteuropäischer EU-Staatsangehöriger und der leibliche Vater eines Kindes, für das er seit März 2016 Kindergeld erhält. Das Kind ist bei der Mutter in Südosteuropa, wo auch der Kläger lebt, wenn er nicht Deutschland arbeitet. Der Kläger ist seit April 2014 in Deutschland nichtselbständig tätig...