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Umsatzsteuer | Ermäßigte Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Sylvesternacht (BMF)
Das BMF hat zum Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr 15 UStG Stellung genommen und eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht erlassen ().
Hintergrund: Die zum als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen läuft nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG mit Ablauf des aus. Ab dem ist auf diese Umsätze nach § 12 Abs. 1 UStG der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 % anzuwenden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit...