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Verfahrensrecht | Kostenerstattung in Kindergeldsachen (FG)
Der Drei-Tages-Zeitraum gem. § 122 Abs. 2a AO verschiebt sich nach § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wenn der Zeitraum regulär an einem Sonntag, einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend endet (; Revision zugelassen).
Zudem hat das Gericht sich zu der Frage geäußert, inwieweit bei der Kostenfestsetzung in Kindergeldsachen nach § 77 Abs. 3 EStG der Bemessung der Gebühren eines im Einspruchsverfahren tätigen Rechtsanwalts ein Gegenstandswert zugrunde zu legen ist, der nach §§ 23 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 RVG, 52 Abs. 3 Satz 2, Satz 3, 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GKG auch zukünftige Auswirkungen über den Monat der Bekanntgabe der Abhilfeentscheidung hinaus umfasst.
Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass zukünftige Auswirkungen gegenstandswer...