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Bilanzierung eines verpfändeten Bankguthabens
I. Sachverhalt
Die U AG hat Anfang 01 bei der Bank B ein Ratentilgungsdarlehen über insgesamt 5 Mio. € aufgenommen. Das festverzinsliche Darlehen hat eine Laufzeit bis zum und wird vierteljährlich getilgt. Eine vorzeitige Tilgung ist weder möglich noch beabsichtigt. Im Vertrag sind diverse dingliche Sicherheiten vereinbart, wobei die Sicherungsobjekte im Eigentum des Tochterunternehmens TU stehen. Wegen eines Verkaufs der TU werden die Sicherheiten Ende 06 freigegeben. Da die U aus dem Verkauf der TU genügend Liquidität hat, vereinbaren U und B, dass die U für die Freigabe der Sicherheiten im Gegenzug – als neue Sicherheit – einen Betrag in Höhe des verbliebenen Darlehensbetrags auf ein Geschäftskonto bei der B einzahlt. Zugleich wird dieses Konto verpfändet und es wird vereinbart, dass es stets mindestens denselben Saldo aufweist wie die verbleibende Darlehenssumme. Das verpfändete Konto dient darüber hinaus als Sicherheit für Überziehungen, die auf dem davon abweichenden Zahlungskonto aus der Abbuchung von Leistungsraten entstehen. Die Bank ist erst dann und insoweit zur Bedienung aus dem Pfandgegenstand berechtigt, als fällige Forderungen aus dem Darlehensvertrag nicht oder nur durch Überziehung des Zahlungskontos erfüllt wurden.
II. Fragestellungen
Ist eine Saldierung zwischen verpfändetem Konto und der Darlehensverbindlichkeit zulässig? Falls nicht: Wie ist das verpfändete Konto auszuweisen?