Ausweis
einer nicht erbrachten Hafteinlage bei einer GmbH & Co. KG
WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke,
Dinslaken
I. Sachverhalt
Abschlussprüfer A prüft den Jahresabschluss der B GmbH & Co. KG
und stellt bei der Einsichtnahme in den Handelsregisterauszug fest, dass die
beiden neu im Wege der Gesamtrechtsnachfolge eingetretenen Kommanditisten ihre
Einlagen um jeweils 1.500 € auf je 100.000 € erhöht haben. Eine
Zahlung ist nicht erfolgt. Im Jahresabschluss wird als „Kapitalanteile
der Kommanditisten“ unverändert der Betrag von 197.000 €
bilanziert.
II. Fragestellungen
Ist die unveränderte Bilanzierung korrekt? Muss der Abschlussprüfer
– sollte die Bilanzierung nicht korrekt sein – das Prüfungsurteil
modifizieren?
III. Lösungshinweise
1. Wesentlichkeitsüberlegungen
Bei einer prüfungspflichtigen Gesellschaft wird ein materieller
Fehler von 3.000 € regelmäßig unterhalb der (Toleranz-)Wesentlichkeit
für den Abschluss als Ganzes liegen. Gleichwohl kann der Abschlussprüfer
Wesentlichkeitsgrenzen für bestimmte Arten von Kontensalden festlegen
(ISA (DE) 320, Tz 10). Hierunter fällt auch klassischerweise das Eigenkapital
(mit Ausnahme des Jahresergebnisses).
2. Pflichteinlage versus Hafteinlage
Bei der im Handelsregister eingetragenen Einlage eines
Kommanditisten handelt e...