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Umsatzsteuer | Keine Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden (BFH)
Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport , Renn- und Turnierpferden keine Anwendung (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger betrieb eine Pferdezucht und einen Pferdehandel und erzielte damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass der Kläger dabei mehrfach junge Reitpferde (ca. 5 – 7 Jahre alt, jeweils Wallache) erwarb, versorgte und weiter ausbildete. Er verkaufte sie dann mit zum Teil erheblichem Gewinn weiter. Der Kläger ordnete die Veräußerungen den Einkünften i. S. des § 24 UStG zu; insoweit war unstreitig, dass für die Tiere eine ausreichende eigene Futtergrundlage vorhanden bzw. die Vieheinheitengrenze des § 51 BewG ...