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BFH Urteil v. - V R 54/92 BStBl 1993 II S. 736

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. aUStG 1980 § 9 Abs. 1UStG 1980 § 14 Abs. 5UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 41 Abs. 2AO 1977 § 42ZVG §§ 49, 81, 144UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des Vollstreckungsschuldners auf die Umsatzsteuerbefreiung und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs durch den Erwerber nicht als Gestaltungsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 anzusehen

Leitsatz

Verzichtet der Vollstreckungsschuldner bei einer Grundstücksversteigerung auf die Steuerfreiheit des Grundstücksumsatzes, so steht dem Vorsteuerabzug des Erwerbers § 42 AO 1977 jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Erwerber das Entgelt für die Grundstückslieferung bar beglichen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 736
IAAAA-94619

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