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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 20

Das Damoklesschwert der doppelten Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Eindämmung der Problematik durch § 16 Abs. 4a GrEStG – quo vadis?

Luca Cornelius und Theresa Mark

Mit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) durch vorherige Verabschiedung im Bundestag und Zustimmung im Bundesrat trat die neue Verfahrensvorschrift des § 16 Abs. 4a GrEStG in Kraft.

Das neue Jahressteuergesetz stand ganz im Zeichen der damaligen neuen Bundesregierung und verfolgt die klaren Ziele des Voranschreitens der Digitalisierung sowie der Schaffung von Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit durch gesetzlich flankierte Verfahrensvereinfachungen. Wie auch bereits die Jahre zuvor befasst sich das neue JStG mit den Änderungen einiger Normen, welche aufgrund verschiedener Auffassungen der Rechtsprechung und Verwaltung einer Fehlerkorrektur bedürfen.

Im Zuge dessen fand auch die neue Verfahrensvorschrift des § 16 Abs. 4a GrEStG Einzug in das GrEStG und ist daher auch grundsätzlich für alle Fälle ab dem Jahr 2023 anzuwenden.

Kernaussagen
  • Die ab 2023 geltende Norm betrifft den Zeitpunkt der rechtlichen Bindung und der physischen Anteilsübertragung (Signing und Closing).

  • Die Anwendung des § 16 Abs. 4a GrEStG wirft Fragen zur Wirksamkeit und zum Risiko auf, besonders im Hinblick auf Compliance und Verfahrensrecht.

  • Die derzeitige Anwendung der Norm räumt das Risiko der Anzeigepflicht nicht aus.

I. Einleitung

Die Einführung der Norm zielt darauf ab, die potenziell auftretende Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit den Vorgängen des § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG bei Share-Deals zu verhindern. Diese Doppelbesteuerung entsteht grundsätzlich im Rahmen des Signings (Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts) und des Closings (Erfüllungsgeschäft – Übertragung der Anteile).

Es ist zu betonen, dass die Unterscheidung zwischen Verpflichtungsgeschäft (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) einen entscheidenden Einfluss auf die steuerlichen Konsequenzen hat. Diese Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung, da sie den Zeitpunkt der rechtlichen Bindung und der physischen Anteilsübertragung präzise definiert und somit die Grundlage für die steuerliche Bewertung bildet. In diesem Kontext stellt die vorliegende Norm darauf ab, sicherzustellen, dass die steuerlichen Aspekte beider Geschäftsphasen angemessen berücksichtigt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.

Es bleibt somit zu klären, ob die eingeführte Norm wirksam dazu beiträgt, den beabsichtigten Zweck zu erfüllen und ob sie als risikofrei betrachtet werden kann. Diese Frage wird nachfolgend analysiert und eingeordnet. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit Share-Deals beleuchtet.

II. Darstellung der Problematik anhand eines Ausgangssachverhalts

Um zunächst zu eruieren, warum die Einführung der Norm notwendig geworden ist, wird die Problematik anhand eines konkreten Beispiels dargestellt: