BMF - IV C 5 - S 1961/19/10002 :005 BStBl 2023 I S. 2009

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2023

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2023 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann zukünftig auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen). Dies gilt auch für die Sparjahre 2021 sowie 2022.

Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2023 sind im Internet eingestellt.

Die Formulare für 2023 stehen in einer Formulardatenbank unter der Internetadresse https://www.formulare-bfinv.de in der Rubrik Formularcenter/Steuern/Wohnungsbauprämie als ausfüllbare Formulare bereit.

Anlagen:

- Antrag auf Wohnungsbauprämie 2023 für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)

- Antrag auf Wohnungsbauprämie 2023 für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - 4 WoPG

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BMF v. - IV C 5 - S 1961/19/10002 :005

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2023 I Seite 2009
XAAAJ-55279