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BFH Urteil v. - VII R 86/92 BStBl 1993 II S. 700

Gesetze: AO 1977 § 75UStG § 2 Abs. 1UStG § 9UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Der Erwerber eines Grundstücks mit einem an einen Dritten umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäude haftet gem. § 75 AO für die Umsatzsteuer des Veräußerers

Leitsatz

1. Zum Begriff "Unternehmen" in § 75 Abs. 1 AO 1977.

2. Der Erwerber eines mit einem an Dritte umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäude bebauten Grundstücks haftet unter den weiteren Voraussetzungen von § 75 AO 1977 für Betriebsteuern (Umsatzsteuer) des Veräußerers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 700
BFH/NV 1993 S. 53 Nr. 9
HAAAA-94602

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