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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 16

Die neuen MaRisk und ihre Auswirkungen auf die Kreditvergabe

ESG-Kriterien werden immer wichtiger

RA Dr. Christian Steiner

Die nunmehr 7. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) bringt frischen Wind in die Kreditvergabe. Erfahren Sie, wie sich die Spielregeln für die Vergabe von Krediten insbesondere durch die Vorgaben zu den ESG-Kriterien in der Finanzbranche verändern. Die strengeren Richtlinien können die Kreditvergabe beeinflussen.

Kernaussagen
  • Banken sind zukünftig verstärkt darauf ausgerichtet, ESG-Faktoren in ihre Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung einzubeziehen. Unternehmen müssen daher ESG-Daten und -Berichte bereitstellen, um ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung zu dokumentieren.

  • Banken könnten Nachhaltigkeitskriterien bei der Kreditvergabe anwenden, was bedeutet, dass Unternehmen, die in ESG-Initiativen investieren oder nachhaltige Geschäftspraktiken anwenden, möglicherweise leichteren Zugang zu Krediten haben.

  • Unternehmen sollten ihre eigenen ESG-Risiken und -Chancen verstehen und in ihre Geschäftsstrategie und -planung integrieren, um potenzielle Risiken für die Kreditwürdigkeit zu minimieren.

  • Die MaRisk fordern von Unternehmen eine bessere Transparenz und Berichterstattung in Bezug auf ESG-Faktoren. Dies erfordert eine angemessene Dokumentation und Offenlegung von Informationen in Bezug auf Umwelt, soziale Verantwortung und Governance-Aspekte.

  • Unternehmen, die ihre ESG-Performance verbessern und nachhaltige Geschäftspraktiken umsetzen, können ihre Reputation stärken und das Vertrauen von Investoren und Finanzinstituten gewinnen, was den Zugang zu Krediten erleichtern kann.

I. Hintergrund und Geschichte der MaRisk

Mit der 7. MaRisk-Novelle werden die regulatorischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit 2005 nunmehr zum 7. Mal an die aktuellen Vorstellungen der Bankenaufsicht angepasst (vgl. Übersicht 1).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat am die 7. MaRisk Novelle veröffentlicht. Vorausgegangen war eine im September 2022 eröffnete Konsultation zur Entwurfsfassung, in deren Rahmen finanzwirtschaftlichen Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Die neuerliche Überarbeitung der MaRisk nach der erst im August 2021 veröffentlichten 6. MaRisk-Novelle macht deutlich, dass sich die Vorgaben an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten im steten Wandel befinden. Während die letzte Überarbeitung insbesondere die Themenkomplexe Auslagerung und notleidende bzw. gestundete Kreditrisiken betraf, sollen mit der neuerlichen Änderung die Vorgaben der EBA-Leitlinien (European Banking Authorization) für die Kreditvergabe und Überwachung, die verbindliche Berücksichtigung von Risiken aus dem Bereichen ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Risikomanagement sowie die Regulierung von Risiken aus dem Immobiliengeschäft übernommen werden.

Daneben sieht die Novelle spezifische Anforderungen an im Risikomanagement verwendete Geschäftsmodellanalysen, die Durchführung von Handelstätigkeiten aus dem Homeoffice heraus sowie vereinzelte Regelungen für bedeutende Förderbanken vor.

Der folgende Beitrag widmet sich hier insbesondere den Änderungen an die Kreditvergabe durch die Novellierung und deren Auswirkungen auf die Kreditvergabe.S. 17