Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln,
Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung bei Gewinnermittlung durch EÜR,
Aufbewahrungspflicht gespeicherter Daten eines PC-Kassensystems
Leitsatz
Für den Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, bestand
– jedenfalls nach der Rechtslage in den Jahren 2016 bis 2019 - auch dann keine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung seiner
Barumsätze sowie der Aufbewahrung dieser Ursprungsaufzeichnungen, wenn er ein modernes PC-Kassensystem verwendet, das sämtliche
Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und deren langfristige Speicherung ermöglicht (entgegen BStBl I 2010, 1342, und ).
Fundstelle(n): YAAAJ-55163
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