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BBK Nr. 24 vom

Neuerungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Zurück in die Zukunft

Einordnung des Maßnahmenpakets im Gesellschafts-, Steuer- und Kapitalmarktrecht für die Praxis

Daniela Stephan und Benedikt Hoffmann

„Zukunft made in Germany“ – Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen zu machen ist der Leitgedanke, unter den das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium das gemeinsam erarbeitete Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz, ZuFinG) gestellt haben. Erreicht werden soll dies durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Gesellschafts-, Steuer- und Kapitalmarktrecht. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Neuerungen der im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzesfassung unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU.

I. Gesellschaftsrechtliche Änderungen

1. (Wieder-)Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien

Gemäß der aktuell geltenden Fassung des § 12 Abs. 2 AktG sind Mehrstimmrechte in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen, während sie z. B. in den USA weit verbreitet sind (dual class shares).

Dieses Verbot wird im Zuge des ZuFinG (wieder) durch Aufhebung des § 12 Abs. 2 AktG gestrichen. Auf diese Weise sollen für die Gattung der Namensaktien Anreize für die Einwerbung von Eigenkapital über den Kapitalmarkt geschaffen werden. ...