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LG 10.10.2023 15 O 7223/23, NWB 50/2023 S. 3411

beA | Folgen eines verwaisten beA

Es liegt keine Amtspflichtverletzung durch ein Gericht vor, wenn ein Schaden durch Reisekosten eines Rechtsanwalts dadurch entsteht, dass nach dessen Reiseantritt einen Tag vor dem Termin das Gericht den Termin aufhebt und die Terminaufhebung in das elektronische Postfach (beA) des Rechtsanwalts zustellt, wenn der Rechtsanwalt wusste, dass die Aufhebung des Termins nahe lag.

Anmerkung:

Der Kläger hatte den Lübecker Rechtsanwalt für einen Gütetermin vor dem ArbG München am um 15.15 Uhr beauftragt. Der Gütetermin wurde am aufgehoben und die Terminaufhebung am selben Tag um 10.39 Uhr dem Rechtsanwalt in sein beA zugestellt. Der Rechtsanwalt hatte behauptet, am um 9.00 Uhr mit seinem Pkw von Lübeck aus losgefahren zu sein. Eine Kontrolle des beA sei ihm während der...