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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 16

Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

Carsten Timm

In seinem bezieht sich das BMF auf die Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG und nimmt zu Einzelfragen Stellung.

I. Hintergrund

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde in § 12 Abs. 3 UStG zum der Nullsteuersatz für bestimmte Umsätze mit Photovoltaikanlagen eingeführt. Das BMF hat bereits mit , BStBl I S. 351 zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen Stellung genommen und den UStAE geändert. Zu weiteren Einzelfragen nimmt das BMF nun Stellung.

II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF - Schreibens vom 30.11.2023

Die Entnahme oder unentgeltlichen Zuwendung einer Photovoltaikanlage, die vor dem erworben wurde und die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, unterliegt als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Das o. g. enthält neben der Aussage, wonach eine Entnahme nur möglich ist, wenn mindestens 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden, eine Vereinfachungsregelung. Die Entnahme einer Photovol...