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Einkommensteuer | Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten (BFH)
Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (Abweichung vom mit Zustimmung des VIII. Senats) (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Es kam im Streitfall zu einer Zusammenballung von Einkünften. Das Finanzamt hatte 2004 aufgrund einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung geänderte Umsatzsteuerbescheide mit erheblichen Nachzahlungen erlassen. Der Kläger wehrte sich hiergegen und erreichte 2012 eine tatsächliche Verständigung, die zu einer Minderung der Umsatzsteuer von ca. 321.00...