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BFH Urteil v. - IX R 68/89 BStBl 1993 II S. 434

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1EStG 1983 § 21

Die Beteiligung des geschiedenen Ehegatten an Grundstückserträgen aufgrund eines Scheidungsfolgenvergleichs zur Regelung des Zugewinnausgleichs führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Beteiligt ein geschiedener Ehegatte aufgrund eines Scheidungsfolgenvergleichs zur Regelung des Zugewinnausgleichs seinen früheren Ehepartner an seinen Grundstückserträgen, so kann er diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Der erkennende Senat gibt seine entgegenstehende Rechtsauffassung im Urteil vom IX R 111/84 (BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706) auf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 434
BFH/NV 1993 S. 30 Nr. 6
KAAAA-94478

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