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STFAN Nr. 12 vom Seite 14

Spendenabzug nach § 10b und § 34g EStG

Dipl.-Betriebswirt (FH) StB Uwe Czeppel

Insbesondere zur Weihnachtszeit ist die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hoch. Nach Aussage des Deutschen Spendenrats haben 2021 ca. 20 Mio. Deutsche insgesamt 5,8 Mrd. € gespendet. Der deutsche Staat fördert spendenwillige Steuerpflichtige durch den Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG in der Steuererklärung.

Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug

Grundsätzlich sind Spenden und Mitgliedsbeiträge als Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 EStG anzusehen und somit steuerlich nicht abzugsfähig. Allerdings hat der Gesetzgeber – abweichend von diesem Grundsatz der Nichtabzugsfähigkeit – aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen den Abzug bestimmter Zuwendungen zugelassen. Diese Abzugsbeträge können im Rahmen von Höchstbeträgen nach § 10b EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die abzugsfähigen Zuwendungen gehören somit zu den beschränkt abzugsfähigen übrigen Sonderausgaben.

Materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug ist eine ordnungsmäßige Zuwendungsbestätigung und die Mitteilung der Identifikationsnummer vom Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger (§ 50 Abs. 1 EStDV). Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn

  • die Zuwendung...

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