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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Sachzuwendungen: Keine Pauschalsteuer bei Geschenken an Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG. Diese setzt voraus, dass die Zuwendungen bei den Empfängern zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Das sei aber zu verneinen, wenn Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kontakte dienen.

Bei Sachzuwendungen an Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, muss ein Unternehmen keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abführen. – Das ist die Quintessenz einer weiteren steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs – zu § 37b EStG.

Über den Streitfall hatten wir in unserer September-Ausgabe 2021 berichtet. Eine Bank hatte vermögende Privatkunden zu einer Schifffahrt mit Weinprobe und einem Golfturnier eingeladen. Konkrete Produkte wurden bei diesen Veranstaltungen nicht beworben. Die Einladungen enthielten auch keinen Hinweis auf eine bestimmte Geldanlage oder mögliche Beratungsgespräche.

Das FG Baden-Württemberg hatte in erster Instanz entschieden: Die Pauschalierung der Einkommensteuer ...