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Verbuchung von Kommissionsgeschäften und Auswirkung auf die Zusammenfassende Meldung
Leserfrage
[i]bbk-leserfrage@nwb.deRegelmäßig erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf. Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zuschrift per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.
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Problem
Unser [i]Kommissionsgeschäft zwischen Deutschland und BelgienMandant (Kommittent) handelt mit Waren, die vorwiegend auf Kommissionsbasis von einem Unternehmen (Kommissionär) in Belgien veräußert werden.
Der Sachverhalt einer Verkaufskommission stellt sich wie folgt dar:
Die Warenbewegung vom Kommittenten (Deutschland) an den Kommissionär (Belgien) mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BE1234567890 erfolgt im Januar 2023. Eine sog. Proforma-Rechnung i. H. von 4.000 € wurde im Februar 2023 ausgestellt.
Kommittent (Deutschland) und Kommissionär (Belgien) haben sich im Vorfeld auf einen vorläufigen Verkaufswert von 8.000 € netto an einen noch nicht feststehenden Endkunden in Belgien verständigt. Davon soll der Kommissionär (Belgien) im Verkaufsfall 50 % vom Nettobetrag erhalten. Die Proforma-Rechnung schließt daher mit dem Betrag 4.000 € ab.
Der Verkauf der Ware vom Kommissionär an den Endkunden in Belgien erfolgt im August 2023. Hierüber stellt der Kommissionär (Belgien) dem Kommittenten (Deutschland) eine Abrechnung über 8.000 € netto aus (keine Rechnung i. S. des UStG). Eine Kopie des Belegs bzw. der Rechnung an den Endkunden in Belgien wird beigefügt.
Für den vorgenannten Sachverhalt soll die Vereinfachungsregelung des Abschnitts 1a.2 Abs. 7 Satz 2 UStAE angewendet werden, um eine Umsatzsteuerregistrierung des deutschen Kommittenten in Belgien zu vermeiden.
Wie ist beim deutschen Kommittenten in den jeweiligen Monaten zu buchen (SKR 03), damit alle umsatzsteuerlichen Regelungen, insbesondere die Zusammenfassende Meldung, korrekt durchgeführt werden und ergänzend eine richtige ertragsteuerliche Erfassung erfolgt ?S. 1075