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BFH Urteil v. - V R 73/90 BStBl 1993 II S. 383

Gesetze: UStG 1980 § 14 Abs. 2 Satz 2

Eine wirksame Rechnungsberichtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann vorliegen, wenn die ursprüngliche Rechnung nicht an den Rechnungsaussteller zurückgegeben wird

Leitsatz

Die Berichtigung des Steuerbetrages nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 erfolgt durch Berichtigungserklärung des leistenden Unternehmers gegenüber dem Leistungsempfänger. Die Erklärung ist unter Beachtung der Bedürfnisse des Geschäftsverkehrs auszulegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 383
BFH/NV 1993 S. 33 Nr. 6
ZAAAA-94460

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