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NWB Nr. 48 vom Seite 3288

„Termine für Schwarzarbeit auf Anfrage“

© Spencer – stock.adobe.comEs soll ja durchaus Hauseigentümer geben, die den Landschaftsgärtner, der am Wochenende die Grundstücksauffahrt neu pflastert, oder den Klempner, der nach Feierabend das Waschbecken im Badezimmer austauscht, bar und ohne Rechnung bezahlen. Unschön ist es allerdings, wenn nach der Arbeit das Pflaster nicht die notwendige Festigkeit aufweist oder die Fliesen hinter dem zu fest montierten Waschbecken springen und der bezahlte Handwerker jegliche Verantwortung für den Mangel von sich weist. Denn bei Pfusch wird das „Steuersparmodell“ schnell zum Bumerang für den Hauseigentümer: Nach der Rechtsprechung des BGH ist Mängelbeseitigung bei Schwarzarbeit nicht inklusive (vgl. dazu ausführlich Hamminger, NWB 25/2023 S. 1780). Da hilft es dem betroffenen Hauseigentümer wenig, dass Schwarzarbeit zumindest in Deutschland tendenziell rückläufig ist und im Jahr 2019 mit einem Anteil von 9,3 % am offiziellen BIP im Vergleich zu den Vorjahren einen Tiefpunkt erreicht hatte (Quelle: www.de.statistica.com). Dass man ein für den Staat, aber auch für abgabentreue Handwerker ernst zu nehmendes Problem auch augenzwinkernd auYereiten kann, zeigt da...