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IWB 23/2023 S. 949

Rumänien | Änderungen bei der Anwendung der Steuersätze

Mit [i]Rumänischer Mehrwertsteuersatz wird für viele Lieferungen und Dienstleistungen erhöht Gesetz Nr. 296/2023 wurde in Rumänien eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auch die Umsatzsteuer betreffen: Unter anderem wird der Steuersatz für die Lieferung nichtalkoholischen Biers sowie bestimmter Produkte mit Zuckerzusatz von 9 % auf 19 % heraufgesetzt. Die Besteuerung u. a. von Lieferungen bestimmter hochwertiger Lebensmittel, von sozialem Wohnraum (unter gewissen Voraussetzungen, mit einer eigenen Übergangsregelung), von Gegenständen wie etwa Solarpanels oder Heizpumpen sowie der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen und Anlagen (vor allem Freizeitanlagen) erfolgt künftig anstatt zu einem Satz von 5 % zu einem Steuersatz von 9 %. Von 5 % auf 19 % wird der anwendbare Steuersatz heraufgesetzt u. a. für das Nutzungsrecht an bestimmten Sportan...