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BFH 31.10.2023 IV B 77/22, StuB 23/2023 S. 992

Nichtzulassungsbeschwerde – zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung der Beschwerdebegründungsschrift

(1) Für Steuerberater steht seit dem ein sicherer Übermittlungsweg i. S. des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gem. § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind. (2) Eine beim BFH nach dem fristgemäß als Telefaxschreiben eingegangene Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, die durch eine Steuerberaterin eingereicht wurde, entspricht diesen Anforderungen nicht und ist unwirksam (Bezug: § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 52d, § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO; § 86d Abs. 6 StBerG).

Praxishinweise

Mit Art. 4 Nr. 35 und 77 des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom (BGBl 2021 I S. 2363) wurden u. a. die Steuerberaterplattform und das besondere elektronische Steuerberat...