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BFH 17.08.2023 III R 59/20, IWB 23/2023 S. 946

BFH | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weitervermietung

Klägerin war eine Holdinggesellschaft, die im Streitjahr zu 100 % an der X beteiligt war. Zwischen der X und der Klägerin bestand eine ertragsteuerliche Organschaft. Die X bot im In- und Ausland Ferienimmobilien an. Zu diesem Zweck schloss die X entsprechende Verträge mit den Eigentümern der Immobilen, die im Wesentlichen die Saisonzeiten, das an den Eigentümer zu zahlende Entgelt, den Zahlungstermin sowie weitere Einzelheiten der Vermarktung der Immobilie regelten. Der Eigentümer erhielt das vereinbarte Entgelt von der X nur im Fall der erfolgreichen Weiterüberlassung an den Kunden. Die Instandhaltung und Reinigung der Immobilie verblieb im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Die X schloss mit ihren Kunden im eigenen Namen und für eigene Rechnung Verträge zu einem ...