Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Theoretische und beispielhafte Darstellung der umsatz- und einkommensteuerrechtlichen Änderungen durch das JStG 2022
Der Beitrag stellt die umsatz- und einkommensteuerrechtlichen Änderungen bei Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022 anhand von Beispielen dar.
, NWB GAAAJ-32171, und v. - IV C 6 - S 2121/23/10001, NWB PAAAJ-44782
Welche Zielsetzung verfolgt der Gesetzgeber mit den im Jahressteuergesetz 2022 enthaltenen Änderungen bezüglich der Besteuerung von PV-Anlagen?
Welche PV-Anlagen qualifizieren sich für den umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz?
Was sind die subjekt- und objektbezogenen Grenzen für die Einkommensteuerbefreiung?
I. Einführung
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 wurden weitreichende Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kodifiziert. Zahlreiche steuerliche Hürden sind weggefallen. Diese beziehen sich sowohl auf die umsatz- als auch auf die einkommensteuerliche Behandlung von PV-Anlagen.
Die Mehrzahl der Betreiber von PV-Anlagen fällt umsatzsteuerlich unter die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Jedoch war es in der Vergangenheit häufig vorteilhaft, zur Regelbesteuerung zu optieren, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der meist nicht unerheblichen Investitionskosten zu kommen. Im Gegenzug sind jedoch Stromlieferungen an Dritte und der selbst nichtunternehmerisch verbrauchte Strom der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällt für ab dem angeschaffte PV-Anlagen die Notwendigkeit der Option zur Regelbesteuerung weg, da mittels § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz für die Anschaffung sowie für die Installation einer PV-Anlage eingeführt wurde.
Einkommensteuerlich erzielt der Betreiber einer PV-Anlage bei bestehender Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde in § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage kodifiziert, falls gewisse Voraussetzungen vorliegen.
Die oben genannten umsatz- und einkommensteuerrechtlichen Änderungen sowie die in diesem Zusammenhang ergangenen sowie vom werden nachfolgend detailliert vorgestellt.