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Praxisrelevante Problemfelder der leichtfertigen Steuerverkürzung
Zugleich Anmerkung zum
[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Der BFH hat unlängst zur leichtfertigen Steuerverkürzung im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer Stellung genommen und dabei insbesondere den bei § 378 AO zu beachtenden subjektiven Sorgfaltsmaßstab herausgestellt, insofern nicht generell bei einem Kaufmann unterstellt werden dürfe, dass dieser leichtfertig aufgrund seines beruflichen Hintergrundes bei Verletzung steuerlicher Pflichten handelt (, NWB QAAAJ-51301). Dabei offenbart sich das Problem, dass oftmals vorschnell auf § 378 AO zurückgegriffen wird, wenn der bei § 370 AO erforderliche Hinterziehungsvorsatz nicht (hinreichend) festgestellt ist. Der nachfolgende Beitrag will, ausgehend von den Kernaussagen der Entscheidung des BFH, praxisrelevante Fragen im Hinblick auf § 378 AO beleuchten.
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I. Kernaussagen im
[i]Verletzung der AnzeigepflichtIm entschiedenen Fall erfolgte nach einem Geschäft gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG – Übertragung aller Anteile an einer GmbH mit inländischem Grundstück – weder vom Steuerpflichtigen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4 Satz 1 GrEStG noch durch den beurkundenden Notar gem. § 18 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GrEStG eine Anzeige an das zuständige Finan...