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Körperschaftsteuer | Organschaft - "finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch (BFH)
Stellt bei einem qualifizierten
Anteilstausch im Sinne des
§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der
übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem
gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen
Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. §
23 Abs. 1 und §
4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006
in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein; dass der
umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag im Fall des Anteilstauschs nicht
auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen werden
kann, ist hierfür unerheblich (Bestätigung und Fortentwicklung der
,
BStBl II 2011, 528 und I R 111/09,
sog. Fußstapfentheorie:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Di...