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Körperschaft-/Gewerbesteuer | Organschaft - "finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft I (BFH)
Im Fall der Verschmelzung einer
Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger
(Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung
(§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann
nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3
UmwStG 2006
in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der
umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des
Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird. Dies gilt auch für
das Merkmal der Zuordnung der Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer
inländischen Betriebsstätte des Organträgers nach
§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 KStG
(Bestätigung und Fortentwicklung der
,
BStBl II 2011, 528 und I R 111/09,
sog. Fußstapfentheorie:
; veröffentlicht am