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Ausbildungsrecht | Kein Referendariat mit Universitätsabschluss aus UK nach dem Brexit
Ein rechtswissenschaftlicher Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich (UK) berechtigt nicht, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am ) gestellt wurde.
Zwar sieht das DRiG vor, dass Personen, die ein rechtswissenschaftliches Universitätsdiplom besitzen, das u. a. in einem Mitgliedstaat der EU erworben wurde, zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Mitgliedschaft des UK in der EU aber jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung noch best...