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NWB 47/2023 S. 3177

Energiepreisbremsen | Verlängerung der Preisbremsen bis zum

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die eigentlich zum auslaufen sollten, werden um drei Monate bis zum verlängert. Die Verordnung, die im Entwurf eine Verlängerung bis zum vorsah, war zuvor im Energieausschuss neu gefasst worden (vgl. BT-Drucks. 20/9346). Die Strompreisbremse soll nicht für Letztverbraucher verlängert werden, soweit dieser Strom an einen Dritten weiterleitet. Der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz wird erst zum wieder auf 19 % erhöht (vgl. Art. 30 Wachstumschancengesetz, BT-Drucks. 20/9341 S. 125).